Sinnvolle und unsinnige Laboruntersuchungen

Wann sind Laboruntersuchungen sinnvoll?
     Untersuchungen von Blut oder auch Urin sind dann sinnvoll, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Antworten auf eine bestimmte Fragestellung finden möchten. Für eine Blutentnahme sollte es also eine sog. Indikation geben. Bestehen beispielsweise ungeklärte Krankheitssymptome, der Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung oder die Gefahr für eine bestimmte Komplikation, dann werden mit einer Blutuntersuchung (oder Urinuntersuchung) nur die Laborwerte bestimmt, die geeignet sind, in diesen Fällen sinnvolle Informationen zu liefern. Andere Laborwerte, die nicht der Beantwortung einer bestimmten Fragestellung dienen, sollen nicht bestimmt werden.
     Soll eine beispielsweise starke lang andauernde Müdigkeit abgeklärt werden, bestimmt Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt bestimmte Blutwerte, die laut ärztlichen Leitlinien dafür geeignet sind und nicht „alles Mögliche“. Es ist beispielsweise nicht hilfreich, hier alle denkbaren Vitamine und Spurenelemente im Blut zu untersuchen, um irgendeinen „Mangel“ zu finden.
     Wenn der Verdacht auf eine Nierenerkrankung vorliegt, werden sog. Nierenwerte bestimmt. Haben Sie Symptome einer Blutarmut (Anämie), werden zunächst die roten Blutkörperchen, der rote Blutfarbstoff und der Eisenspeicher (Ferritin) untersucht. Abhängig von diesen Ergebnissen, werden weitere Laborbestimmungen angeordnet.

Welche Laboruntersuchungen sind unsinnig oder sogar schädlich?
     Laboruntersuchungen, die „einfach mal so“ ohne eine bestimmte Fragestellung durchgeführt werden, sind unsinnig. Viele Menschen suchen ihre Hausarztpraxis auf und fragen nach umfassenden Laboruntersuchungen, nur um zu wissen, ob alles in Ordnung ist. Jeder im Blut durch bestimmte Laboruntersuchungen gemessene Wert kann eine oder mehrere gezielte Fragestellungen beantworten und sollte auch nur hierfür untersucht werden.

Kosten
     Die Kosten für Blutuntersuchungen, die in der Hausarztpraxis ohne medizinischen Grund, also ohne Indikation, durchgeführt werden, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Kosten hierfür müssten Sie also selbst tragen. Über die Indikation entscheiden die behandelnden Ärzte.

Ohne Indikation und ohne Konsequenz
     Es gibt viele Laborergebnisse, die bei Gesunden und Kranken verändert sein können. Bestimmt man Werte bei beschwerdefreien Personen ungezielt und ohne besondere Verdachtsdiagnose, können anomale Laborergebnisse zu unnötiger Verängstigung und überflüssigen Folgeuntersuchungen bei Gesunden führen. Hier können also unsinnige Laboruntersuchungen sogar schädlich sein. Beispielsweise ist der sog. Rheumafaktor (RF) bei 5 % der Bevölkerung nachweisbar, aber nur 20–25 % dieser Personen leiden tatsächlich an einer rheumatoiden Arthritis (Rheuma).
     Dasselbe gilt auch für Blutwerte, deren Veränderung keine ärztliche Konsequenz nach sich zieht, z. B. die Bestimmung der Blutgruppe ohne besonderen Anlass. Sollten Sie jemals Blut spenden oder selbst eine Bluttransfusion benötigen, wird Ihre genaue Blutgruppe sorgfältig bestimmt. Als Blutspender erhalten Sie einen Blutspende-Ausweis. Bei Schwangeren wird die Blutgruppe bestimmt und in den Mutterpass eingetragen.
     Auch die Untersuchung von Entzündungswerten bei einer akuten Infektion der oberen Atemwege (Erkältung) oder einer akuten Entzündung der Rachenmandeln (Tonsillitis) ist nicht sinnvoll, weil erhöhte Werte nicht bedeuten, dass eine Therapie mit Antibiotika notwendig ist. Wenn Sie an einer Grippe erkrankt sind, ist es nicht nötig, einen Abstrich zum Virusnachweis zu entnehmen, weil das Ergebnis keine Konsequenz hat. Egal, welcher Virustyp ihre Erkrankung ausgelöst hat, die Behandlung erfolgt symptomatisch, also z. B. mit Fiebersenkern und Schmerzmitteln.

Engmaschige Kontrollen oft unsinnig
     Engmaschige Kontrollen bestimmter Werte können ebenfalls sinnlos und schädlich sein. Beispielsweise ist es nach Einschätzung der Fachgesellschaft der Allgemeinärzte (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, DEGAM) nicht sinnvoll, nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall das „schlechte“ Cholesterin LDL regelmäßig zu kontrollieren, wenn Fettsenker (Statine) eingenommen werden. Betroffene können sich unter starken Druck gesetzt oder entmutigt fühlen, wenn der Wert nicht sinkt oder sogar ansteigt. Häufige Blutkontrollen können außerdem belastend sein. Dabei gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass eine medikamentöse Senkung des LDL-Wertes medizinisch sinnvoll ist. Es ist allerdings gut belegt, dass eine Einnahme von Statinen das Überleben nach Herzinfarkt oder Schlaganfall verbessert.

Normalbereich/Referenzbereich
     Der Normbereich bzw. Referenzbereich für Laborwerte ist der Bereich, in dem 95 % aller bei gesunden Menschen gemessenen Werte liegen. Beispielsweise liegt der Normbereich für das Schilddrüsenhormon freies Thyroxin (fT4) zwischen 0,9 und 1,7 ng/dl. Das heißt also, dass 5 % der bei gesunden Personen gemessenen Werte außerhalb dieses Bereiches liegen. Dies ist einer der Gründe dafür, dass Laborwerte außerhalb des Referenzbereiches nicht gleich für eine Krankheit sprechen müssen.
     Es gibt aber auch Laborwerte, die sich beispielsweise durch körperliche Anstrengung verändern können, z. B. der Leberwert GPT, oder durch Verwendung eines bestimmten Laborröhrchens zur Blutentnahme, z. B. die Thrombozytenzahl (Blutplättchen). Auch bestimmte Medikamente können ein Laborergebnis verfälschen, z. B. das Schmerzmedikament Metamizol den Nierenwert Kreatinin.

Welche Laboruntersuchungen gibt es und wozu sind sie gut?
     Es gibt eine unüberschaubare Anzahl an Laborwerten, die bei bestimmten Fragestellungen untersucht werden können. Sie umfassen die in der ärztlichen Routine häufig untersuchten Laborparameter, wie z. B. Leberwerte, bis hin zu speziellen Gentests oder Marker bestimmter seltener Tumorerkrankungen.
     Bei einer Laboruntersuchung sollte immer klar sein, was man wissen will und warum. Häufige in der Hausarztpraxis bestimmte Labortests sind beispielsweise:

Kleines Blutbild
     Anders als viele denken, ist ein Blutbild keine komplette Untersuchung aller möglichen Laborwerte, sondern eine Untersuchung und Zählung der roten und weißen Blutkörperchen sowie der Blutplättchen (Gerinnungszellen). Hierbei werden auch der rote Blutfarbstoff (Hämoglobin) sowie Größe, Form, Gesamtvolumen und Aussehen der roten Blutkörperchen bestimmt.
     Ein Blutbild wird beispielsweise angefordert, wenn der Verdacht auf eine Blutarmut (Anämie) besteht.

Großes Blutbild
     Hier handelt es sich nicht um eine noch umfassendere Untersuchung von vielen Laborwerten. Beim großen Blutbild werden zusätzlich zu den Parametern des (kleinen) Blutbilds noch die weißen Blutkörperchen (Leukozyten) typisiert und die unterschiedlichen Formen gezählt, also die neutrophilen, eosinophilen und basophilen Granulozyten sowie Lymphozyten und Monozyten.
     Ein großes Blutbild kann beispielsweise bei der Feststellung eines Pfeifferschen Drüsenfiebers (Mononukleose) hilfreich sein.

Entzündungswerte
Blutsenkung (BSG), CRP, Procalcitonin Untersuchung bei Verdacht auf Entzündungen oder Infektionen mit Bakterien (Procalcitonin, CRP) oder Viren (CRP) sowie rheumatische oder Tumorerkrankungen (BSG)
     Die Blutsenkung heißt mit vollem Namen Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit. Bei entzündlichen Vorgängen aller Art im Körper sinken Blutzellen in einem schmalen Blutröhrchen schneller nach unten als sonst üblich. Die BSG kann nur einen Hinweis geben, dass im Körper eine Entzündung stattfindet. Was für eine Entzündung das genau ist, kann mit der BSG nicht festgestellt werden. Dieser Laborwert ist also unspezifisch.
     Entzündungswerte (CRP) können auch zur Verlaufskontrolle, z. B. bei einer Lungenentzündung, angewendet werden. Wenn der Wert sinkt, spricht das für ein Abklingen der Erkrankung und eine Wirksamkeit der eingenommenen Antibiotikatherapie.

Eisen
     Um bei einer Blutarmut einen Eisenmangel als Ursache festzustellen, wird im Blut nicht das Eisen an sich bestimmt, sondern der Eisenspeicher Ferritin.
     Hiermit können genauere Aussagen getroffen werden. Ist Ferritin erniedrigt, besteht ein Eisenmangel, z. B. bei chronischem Blutverlust durch eine unbemerkte Blutung im Magen-Darm-Trakt.

Leberwerte
Es gibt unterschiedliche Leberwerte, mit denen die Gesundheit der Leberzellen (GPT, GOT), der Galleabfluss (AP, Gamma-GT, Bilirubin) oder die Funktion der Leber (Albumin, INR, Cholinesterase) untersucht werden können.
     Leberwerte werden bestimmt, um auszuschließen, dass beispielsweise eine Lebererkrankung oder eine leberschädigende Medikamentennebenwirkung besteht.
     Außerdem können Leberwerte herangezogen werden, um den Verlauf einer Lebererkrankung zu überwachen.

Nierenwerte
Die Gesundheit und Funktion der Nieren kann durch den sog. Nierenfunktionsparameter Kreatinin eingeschätzt werden. Mithilfe von Formeln kann die Nierenfunktion auf der Basis von Kreatinin berechnet werden. Manchmal ist es auch nötig, die Ausscheidung des Eiweißstoffes Albumin zu bestimmen.
     Die Nierenfunktion kann beispielsweise bei Personen mit Bluthochdruck oder Diabetes eingeschränkt sein. Bei diesen Betroffenen sollten die Nierenwerte bestimmt und kontrolliert werden.

Cholesterin
     Zur Bestimmung des Lipidprofils gehören das Gesamtcholesterin, das LDL (Low-Densitiy-Lipoprotein) und das HDL (High-Density-Lipoprotein) sowie die Triglyzeride.
     Bei einer Fettstoffwechselstörung können Triglyzeride, Gesamtcholesterin und LDL erhöht sein und das HDL erniedrigt.
     Das Lipidprofil wird im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) bestimmt.
     Außerdem sollte das Lipidprofil beispielsweise bei Betroffenen nach Schlaganfall, Herzinfarkt oder mit Verengung der Halsschlagader (Karotisstenose) oder Durchblutungsstörungen an den Beinen (PAVK) untersucht werden.
     Bei Personen mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollte ebenfalls das Lipidprofil bestimmt werden, also bei Raucher, Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht oder Schlaganfall/Herzinfarkt bei Verwandten ersten Grades.
     Wie oben bereits erläutert, sind engmaschige Kontrollen des LDL-Wertes unter Therapie mit Cholesterinsenkern (Statinen) nicht sinnvoll.

Zucker
     Der Blutzucker (Glukose) wird in der Regel bestimmt, wenn der Verdacht auf einen Diabetes mellitus Typ 2 besteht oder beispielsweise Schwangerschaftsdiabetes ausgeschlossen werden soll.
     Außerdem kontrollieren Diabetes-Betroffene, die Insulin anwenden, ihren Blutzucker selbst.
     Der HbA1C („Langzeitzuckerwert“) spiegelt die mittlere Blutzuckerkonzentration der letzten 6–8 Wochen wider.
     HbA1c spielt als Ausgangswert wie auch bei der Verlaufs- und Therapiekontrolle von Diabetes mellitus eine wichtige Rolle.

Schilddrüsenwerte
     Bei Verdacht auf eine Schilddrüsenfunktionsstörung (Über- oder Unterfunktion) reicht die Bestimmung des TSH-Wertes aus (Steuerhormon der Schilddrüse).
     Bei erhöhtem (Unterfunktion) oder erniedrigtem (Überfunktion) TSH-Wert können weitere Werte bestimmt werden, z. B. das Schilddrüsenhormon fT4 und Antikörper gegen Schilddrüsenstrukturen.
     Beim Beginn der Behandlung einer Schilddrüsenunterfunktion (z. B. Hashimoto-Krankheit) mit Schilddrüsenhormonen (Levothyroxin) sollte das TSH zur Dosisfindung frühestens nach 8 Wochen kontrolliert werden.
     Bei stabiler Behandlung mit einer bestimmten Dosis reichen halbjährliche bis jährliche Kontrollen. Häufigere Kontrollen sind nur bei Dosisänderungen notwendig.

Vitamin D
     Vitamin-D wird durch Sonneneinstrahlung in der Haut gebildet und im Magen-Darm-Trakt aus Vitamin-D-haltiger Nahrung aufgenommen.
     Ein Mangel entsteht primär durch eine zu geringe Sonnenlichtexposition und/oder eine zu geringe Aufnahme aus dem Darm.
     Bei einem Großteil der gesunden Bevölkerung in Deutschland besteht kein relevanter Vitamin-D-Mangel, sodass eine Spiegelbestimmung und Einnahme nicht erforderlich sind.
     Obwohl darüber viele unterschiedliche Informationen kursieren, ist bisher nicht ausreichend erforscht, ob ein Vitamin-D-Mangel zu einem erhöhten Risiko für chronische Erkrankungen wie Krebs, Autoimmunerkrankungen, Typ-2-Diabetes, Herzerkrankungen und Bluthochdruck, Infektionskrankheiten, Arthrose oder Depressionen beiträgt.
     Genausowenig ist wissenschaftlich belegt, dass eine vermehrte Einnahme von Vitamin D vor verschiedenen Krankheiten schützt, wie Krebs, Diabetes, Herzkrankheiten, Multiple Sklerose oder Demenz.
     Schwerer Vitamin-D-Mangel kann bei Kindern zu Rachitis und bei Erwachsenen zu Knochenschwäche (Osteomalazie oder Osteoporose) führen.
     Eine Messung des Vitamin D-Spiegels sollte nur bei Verdacht auf einen erheblichen Mangel, z. B. bei Osteomalazie oder bei Risikopersonen mit geringer Sonnenlichtexposition (z. B. Menschen in Pflegeeinichtungen) erfolgen, ansonsten wird die Untersuchung nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

Zero Pay Day

Heute beginnt die unbezahlte Jahreszeit für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Der 15. November ist für die Praxen Zero Pay Day – ab da bekommen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte statistisch betrachtet letztlich kein Geld mehr für die Behandlungen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten.
Im Bundesdurchschnitt werden den Praxen zehn Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet.

Honorarverhandlungen – Was läuft falsch?

Jetzt geht’s los. Die Verhandlungen über das Honorar der niedergelassenen Ärzte beginnen. Die Kassen haben sich schon längst in Stellung gebracht. Wenn es halbwegs normal zuginge, hätten sie es dabei ziemlich schwer, denn inzwischen dürfte auch der Letzte bemerkt haben, dass die freien Arztpraxen vor existenziellen Problemen stehen und endlich einmal messbare Honorarzuwächse erhalten müssen, um die gestiegenen Kosten zumindest ein bisschen auszugleichen.

Dagegen wappnen sich die Krankenkassen schon seit Beginn des Jahres. Sie verteilen zum Beispiel Positionspapiere an die Zeitungsredaktionen, die wortreich erklären: „Die Ergebnisse zeigen, dass in den letzten Jahren zwar die Praxisaufwendungen deutlich gestiegen sind. Gleichzeitig erhöhten sich jedoch auch die Einnahmen, insbesondere aus der Tätigkeit für die GKV. In der Summe führte dies zu einer überdurchschnittlichen Steigerung der Jahresüberschüsse der Vertragsärzteschaft sowie der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Der Bundesrechnungshof wird in die Kampagne ebenso einbezogen wie befreundete Redaktionen und das Statistische Bundesamt.

Vermutlich könnten sich die Krankenkassen die Mühe aber auch sparen. Denn durch die Besonderheiten der Kassenarzthonorierung bleibt in den Verhandlungen wenig Spielraum. Abrechnungsspezialist und ÄND-Kolumnist Gerd W. Zimmermann bringt es auf den Punkt: „Die Entscheidung ist (eigentlich) schon gefallen.“

Der Grund: Selbst wenn der Orientierungspunktwert, nach dem die Ärzte bezahlt werden, steigen würde, wird das Honorar der Praxen nicht erhöht. Schließlich wird die Obergrenze des Honorars für alle Ärzte auch noch durch die „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ (MGV) begrenzt.

Diese Gesamtvergütung, also das globale Budget, wird dieses Jahr aufgrund der Festlegungen des gemeinsamen Bundesausschusses ziemlich mager ausfallen und damit wird es in vielen KVen zu Honorarverlusten führen und in keiner KV zu einer angemessenen Erhöhung.

Die meisten Ärzte werden sich also trotz Inflation mit niedrigeren Honoraren konfrontiert sehen. Viele werden das aus finanziellen oder mentalen Gründen zum Anlass nehmen, vorzeitig aus dem Kassenarztwesen auszusteigen. Sollte das nicht Anlass sein, einmal darüber nachzudenken, was man bei vorherigen Verhandlungen mit den Kassen falsch gemacht hat?

Verschachtelte Komplexgeschäfte sind der Weg in den Abgrund
Gerd Zimmermann weist zurecht darauf hin, dass das grundlegende Problem der aktuellen Honorarverhandlungen von der KV-Seite selbst erschaffen wurde. Es ist ein „Vermächtnis“ des damaligen KBV Vorsitzenden Köhler in Form des von ihm erfundenen EBM.

Wir erinnern uns: Unmengen von Geld, Energie und politischem Engagement wurden Anfang der 2000er Jahre von der Ärzteseite aufgewandt, um einen betriebswirtschaftlich fundierten Bewertungsmaßstab zu konstruieren. Der Grundfehler dieses Mammutprojekts bestand darin, zu leugnen, dass hinter der Unterfinanzierung der Praxen ein politischer Wille steht, den man nur mit robusten Aktionen wie Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen hätte brechen könnte. Doch die Ärzte unterstellten Politik, Kassen und Öffentlichkeit lieber Informationslücken als bösen Willen.

Das Ergebnis ist ein hyperkompliziertes Berechnungssystem, in dessen Wirren die KVen sich jetzt selbst verheddert haben. Es sieht so aus, als würden Ärzte diesen Fehler lieben, weil sie hoffen, so die direkte Konfrontation zu vermeiden. Denn es gibt noch mehr Beispiele, in denen ärztliche Verhandlungsführer sich lieber auf unübersichtliche Neuregelungen einlassen, statt höhere Honorare zu fordern.

Die Koppelung der versprochenen Entbudgetierung der Hausärzte an eine Umgestaltung des Hausarzt-Kapitels im EBM, an völlig neue Gebührenkomplexe, Vohalte- und Jahrespauschalen sind ein weiteres Beispiel für diese Misserfolg versprechende Strategie.

Auch die Bundesärztekammer macht nichts Anderes, wenn sie bei der Reform der GOÄ nicht einfach eine angemessene Erhöhung der Preise privatärztlicher Tätigkeit einfordert, sondern stattdessen zusammen mit den Privatkassen eine komplett neue GOÄ aufsetzt. Wenn die gesamte Struktur geändert wird, lässt sich die Wertentwicklung einzelner Leistungen nicht direkt vergleichen. Mit wenigen Stellschrauben kann die Politik ebenso wie damals beim EBM das gewünschte Ergebniseinstellen. Man muss die neue GOÄ nicht gelesen haben, um zu wissen, dass die Ärzte die Verlierer dieser verschachtelten, überkomplexen Gebührenordnung sein werden.

Wer wirklich einen höheren Preis für seine Leistung erzielen will, müsste kämpfen wie ein Eisenbahner, statt sich im Wust eines selbstgebastelten arachnoiden Regelungswerkes zu verheddern.

Kardinalfehler: Mehrleistung im Voraus ohne Kaufvertrag
Dass man eine Erhöhung des Honorars, die an eine Mehrleistung geknüpft ist, nicht als Inflationsausgleich ansehen sollte, hat sich inzwischen vielleicht herumgesprochen. Doch es gibt noch andere Fehler. Zum Beispiel das Erbringen von erwünschten, aber nicht bestellten Vorleistungen.

Liefern ohne Kaufvertrag und Vorkasse ist ein ökonomisch sehr seltsames Verhalten. Jeder Kaufmann, der eine Ware, die der Kunde gerne hätte, aber irgendwie nicht bezahlen will, trotzdem liefert, ohne vorher einen präzisen Kaufvertrag geschlossen zu haben, würde vor Gericht immer scheitern und von allen Zuschauern bestenfalls für naiv gehalten werden. Doch von der ärztlichen Seite wurden in der Vergangenheit viel zu oft Vorleistungen geliefert, deren Bezahlung vorher nicht geregelt wurde.

So erbrachten Ärzte Impfleistungen und halfen der planlosen Regierung in der Pandemie aus der Not, ohne dass die Bezahlung – in Geld und Entgegenkommen -vorher detailliert vertraglich fixiert wurde.

KVen organisieren Notdienste und Notfallpraxen, ohne das zuvor eine dauerhafte und ausreichende Honorargarantie verhandelt wurde. Sie wirken in Zulassungssauschüssen mit, wenn neue Kassenarztsitze, z.B. für Pädiatrie und Rheumatologie geschaffen werden, ohne dass dies vollständig in der Gesamtvergütung berücksichtigt wird. Das sind nur einige Beispiele, in denen die Ärzte gegenüber den Kassen in Vorleistung gehen. Mit ziemlicher Regelmäßigkeit hebt in diesen Fällen nach einiger Zeit ein großes Wehklagen der Ärzte an, weil die Kassen gar nicht daran denken, die erbrachten Leistungen auch zu bezahlen.

„Das Geld muss der Leistung folgen!“ Dieser Satz ist für den Normalo schwer verständlich, weil kein Bürger nachvollziehen kann, warum die Ärzte so matt auf organisierte Zechprellerei reagieren.

No Fraternization!
Krankenkassen zeichnen sich nicht durch besonders ausgeprägten Respekt vor ihren Hauptleistungsträgern aus. So nennt der GKV Verwaltungsrat die existentiellen Sorgen der Praxen eine „Ritualisierte Kritik der Ärzteschaft an einer unzureichenden Finanzierung“.

Vor jeder Honorarrunde hört man von der Kassenseite Herabsetzungen in großer Menge. Das treibt nicht nur den Blutdruck der Ärzte in die Höhe, sondern ist auch ein langsam wirkendes Gift, das die positive Meinung der Bevölkerung über die Ärzte zersetzen soll.

Warum eigentlich zahlen die Verhandlungsführer der Ärzte nicht mit gleicher Münze zurück? Woher bloß kommt das viele Verständnis, das Ärzte für die Sorgen der Kassen aufbringen? Dass einige Kassen nur mit Hilfe der anderen überleben können und deshalb gierig auf die von den Ärzten ausgestellten ICD Kodierungen sind, wird kaum ernsthaft hinterfragt. Noch weniger wird die Abhängigkeit der Verliererkassen von den ärztlichen Kodierungskünsten ausgenutzt. Kaum jemand stellt ernsthaft die Existenz von immer noch fast 100 Krankenkassen in Frage. Den Existenzsorgen von Krankenkassen wird von der Ärzteseite erstaunlich oft mit viel Verständnis begegnet.

Auch die Reaktion auf die Jammerei der Kassen über erhöhte Beitragssätze ist erstaunlich defensiv. Warum gibt es von der Ärzteseite nicht täglich den Hinweis, dass in jeder ordentlichen Firma wirtschaftliche Schwierigkeiten dazu führen, Verwaltungs-Wasserköpfe zu beschneiden?

Höflichkeit und gutes Benehmen sind immer in Ordnung. Aber wenn Honorarverhandlungen Erfolg haben sollen, dürfen die Leistungsträger auf keinen Fall mehr Verständnis für ihre bürokratischen Verhandlungspartner aufbringen als die für sie.

Die bittere Wahrheit hinter allem ist: Ohne massiven Druck sind die „Verhandlungen“ über die Arzthonorare 2025 schon gelaufen. Und das kann keinen Bürger kaltlassen. Denn möglicherweise wird das freie Vertragsarztwesen die reale Nullrunde in 2025 nicht mehr überstehen.

ÄND-Kolumne Autor: Dr. Matthias Soyka

Grippe/COVID-Impfungen

Liebe Patienten,
es ist wieder Zeit, an die diesjährige Grippeimpfung zu denken.

Privatpatienten denken bitte daran, sich vorher ein Rezept über den Impfstoff bei uns ausstellen zu lassen und zur Impfung den Impfstoff mitzubringen. Der Impfstoff kann nicht in der Praxis vorgehalten werden.

Für alle Patienten ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.
Alle Patienten, deren letzte Impfung gegen das Coronavirus oder eine bekannte Infektion länger als 12 Monate her ist, können sich impfen lassen.
Für Patienten unter 60 Jahren gelten diese Empfehlungen nur bei Vorerkrankungen oder bei engem Kontakt mit Risikopatienten.
Wenn Sie unter 60 Jahre alt sind und eine Coronaimpfung wünschen, sprechen Sie uns bitte vorher direkt an.

Pflegenotstand hausgemacht. Warum in die Ferne schweifen?

Der Pflegenotstand hat nach allgemeiner Meinung zwei gewichtige Gründe. Der erste Grund ist die relative und absolute Zunahme von immer älter werdenden Menschen in unserer Gesellschaft. Der Bedarf an Pflegeheimen, Pflegeplätzen und Pflegekräften nimmt damit kontinuierlich zu. Letzteres ist zugleich der zweite Grund für diesen Notstand: Es gibt einen eklatanten Mangel an qualifizierten Pflegekräften. Im August 2019 meldete dpa: In der Alten- und Krankenpflege arbeiten rund 1,6 Millionen Menschen, fast 40.000 Stellen sind unbesetzt.
Sucht man nach den Ursachen, so ergibt sich ein buntes Bild. Die Ausbildung kostet Geld. Es gibt nicht genug Pflegeschulen und Ausbildungsplätze. Die Bezahlung ist nicht attraktiv. Karrierechancen sind kaum erkennbar. Die Arbeitszeiten sind familienfeindlich. Anders als etwa in der Schweiz oder in Schweden fehlt es an gesellschaftlicher Anerkennung, Wertschätzung und Respekt. Mehr als Beifall war bis jetzt kaum. Was also tun? Man geht auf Reisen, arme Länder bevorzugt – je ärmer, desto besser!
Juli 2019 (Spiegel): Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hofft bei seiner Reise in den Kosovo auf bis zu 1000 Pflegekräfte pro Jahr.
August 2019 (Ärztezeitung): Die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Sabine Weiss reist auf die Philippinen: Wie Pflegekräfte mit Sprachkursen und erleichterten Anerkennungen ihrer Testate auf die Pflegetätigkeit in Deutschland vorbereitet werden können.
September 2019 (Bundesministerium für Gesundheit): In Mexiko lädt Minister Spahn fünfzehn Pflegeausbilder zu einer Seminarreise nach Deutschland ein. Sie sollen nach ihrer Rückkehr für die Arbeit in Deutschland werben.
Juli 2020 (Talent Orange): „Erste Pflegefachkräfte aus Namibia in Deutschland gelandet.“
September 2021 (Anders Consulting): „Im Rahmen unserer Dienstleistungen im Bereich Pflegekräfte vermitteln wir jetzt auch Fachkräfte aus Kenia.“
Mai 2022 (buten un binnen): Warum Pflegekräfte in Jordanien auf einen Job in Bremerhaven hoffen.
Februar 2023 (Mig Magazin): Entwicklungsministerin Svenja Schulze und Arbeitsminister Hubertus Heil wollen Pflegekräfte in Ghana anwerben: „Wir müssen alle Register im In- und Ausland ziehen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.“
Juni 2023 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales): Bundesarbeitsminister Heil besucht Pflege-Studenten einer katholischen Universität in Brasilien.
Juni 2023 (Deutsche Welle): Deutsche Charmeoffensive für Pflegekräfte – Auf Werbetour in Lateinamerika – Arbeitsminister Heil und Außenministerin Baerbock sind deshalb nach Brasilien geflogen.
Juli 2023 (Westdeutsche Allgemeine Zeitung): Zuwanderung statt Notstand? Die Hürden für ausländische Pflegekräfte liegen hoch. Annie Koyoue aus Kamerun hat sie gemeistert.
Dezember 2023 (Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit): Deutschland arbeitet mit Ländern in Asien zusammen, derzeit mit den Philippinen, Indonesien, Indien und Vietnam.
Januar 2024 (Ärztezeitung): Sachsen Sozialministerin Köpping wirbt in Brasilien für die Arbeit als Pflegekraft in Sachsen.
Februar 2024 (Tagesschau): Entwicklungsministerin Schulze ist in Nigeria, um die Fachkräfteeinwanderung aus dem Land zu fördern.
April 2024 (Ärztezeitung): „Ruanda und Rheinland-Pfalz kooperieren bei Pflege“. Ministerpräsidentin Malu Dreyer reist durch das Land, Ziel ist „Fachkräftegewinnung“.
April 2024 (NDR-Fernsehen): In Albanien lernen junge Menschen Krankenpflege auf deutsch. In der Hoffnung auf eine bessere Zukunft verlassen sie ihre Heimat.
Der langen Liste hinzugefügt werden könnten noch Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Tunesien. Alle diese Länder verlieren ihre jungen Leute, die teilweise schon fertig ausgebildet, aber arbeitslos sind. Damit rechtfertigen die Abwerber ihre ach so gute Tat. Hierzulande werden so die Beschäftigungslöcher gestopft. Die WHO schlägt längst Alarm und listet inzwischen schon 57 Länder auf, in denen ein so großer Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal besteht, dass es sich verbietet, dort auf Werbetour zu gehen.
Es ist nicht nur ein imperialistisches Gehabe, sondern geradezu absurd, einerseits dem hiesigen und anhaltenden zehntausendfachen Exodus der Pflegekräfte zuzuschauen und andererseits gleichzeitig neue Kräfte aus immer weiter entfernten Ländern hierher zu locken. Man müsste stattdessen alles tun, um die ausreichend vorhandenen, aber aus dem Beruf geflüchteten Fachkräfte zurückzuholen, mit ordentlicher Bezahlung, verträglicher Work-Life-Balance, mit Karrierechancen und angemessener ehrlicher Wertschätzung.

Frankfurter Rundschau; Samstag, 11.5.2024 „Dr. Hontschiks Diagnose“

Eine Krankenversicherung ist genug

Eine Krankenversicherung ist genug – Wettbewerb ist fehl am Platz

Sie sind Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse, wie 90 Prozent der Bevölkerung? Sie gehen davon aus, dass Ihr Krankenkassenbeitrag auch bei Ihrer Krankenkasse landet, bei der Sie Mitglied sind? Das ist ein Irrtum. Leider ist ja die Gesundheitspolitik hinter den großen Krisen unserer Zeit kaum noch zu sehen, und wenn, geht es entweder um die völlig missglückte Krankenhausrevolution oder um Cannabis. Dabei ist der aktuelle Zuschnitt der Gesetzlichen Krankenversicherungen nach wie vor ein Skandal, ein teurer noch dazu. Obwohl alle Krankenkassen einen völlig identischen Auftrag haben, nämlich Gesundheit erhalten, wiederherstellen und verbessern, leisten wir uns in Deutschland den Luxus von 95 Gesetzlichen Krankenkassen. Immerhin ist das schon ein Fortschritt: Gab es Ende des 19. Jahrhunderts noch Tausende von Kassen, Orts-, Betriebs-, Fabrik-, Bau- Innungs-, Knappschafts-, Hilfskassen und Gemeinde-Krankenversicherungen, später noch dazu die Ersatzkassen für Angestellte, so waren es 1970 noch 1815, 1990 noch 1147, im Jahr 2000 noch 420, und heute gibt es nur noch 95 Kassen. Aus meiner Sicht sind das immer noch 94 zu viele. Eine wäre völlig genug.

Seit Jahren wird über die Umgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung gestritten. Die von der CDU favorisierte „Kopfpauschale“ sieht einen feststehenden, für jeden gleich hohen Versicherungsbeitrag pro Kopf vor. Das SPD-Modell von Grünen und Linken heißt „Bürgerversicherung“: Alle Bürger würden in die Versicherungspflicht einbezogen, die Beitragshöhe richtete sich nach dem Einkommen. Nach der Bundestagswahl 2005 kam es zu einer Großen Koalition, keine der beiden Parteien konnte sich durchsetzen. Diese zwei an sich völlig unvereinbaren Modelle wurden daher vermischt, und heraus kam zum 1. Januar 2009 ein Hybrid: der Gesundheitsfonds. Was ist das eigentlich?

Sämtliche Beitragszahlungen landen seitdem nicht mehr bei Ihrer Krankenkasse, sondern zuerst in einem großen Topf, dem sogenannten Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen nun Geldzuweisungen. Die entscheidende Größe für die Höhe dieser Geldzuweisungen ist die Morbidität der Mitglieder: Je mehr Kranke und je schwerer die Krankheiten, desto höher die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds.

Dazu bedurfte es nun eines komplizierten Ausgleichssystems. Grundlage dafür ist eine Liste von mehr als achtzig chronischen, ausgabenintensiven Erkrankungen. Je mehr solch schwere Erkrankungen eine Krankenkasse an das Bundesversicherungsamt melden kann, desto mehr Geld erhält sie aus dem Gesundheitsfonds. Für dieses neu entstandene bürokratische Ungetüm wurde der Begriff des ‚Morbiditätsorientierter-Risikostrukturausgleichs‘ (MorbiRSA) erfunden.

Die Folge dieses Paradigmenwechsels war wie ein Donnerschlag bis in die letzte Praxis des Landes zu spüren. Die Krankenkassen waren von einem Tag auf den anderen nicht mehr daran interessiert, möglichst gesunde Versicherte in ihren Reihen zu haben. Im Gegenteil: je schwerer die Krankheit, desto mehr Geld floss. Nun schwärmten speziell ausgebildete „Berater“ über das Land und besuchten die Arztpraxen. Ihre Botschaft war, dass ein grippaler Infekt doch auch als Verdacht auf Lungenentzündung verschlüsselt werden, hinter einer Schwindelattacke ein leichter Schlaganfall stecken und ein Rückenschmerz zur rheumatischen Erkrankung erklärt werden könnte. Das Ganze nannte man „Upcoding“. Es gab für Ärzte und Ärztinnen seitens der Krankenkassen sogar eine Prämie pro Fall. Obwohl diese kriminellen Praktiken durch Whistleblower längst bekannt geworden waren, konnte noch 2016 Jens Baas, der Chef der mit fast zehn Millionen Mitgliedern größten deutschen Techniker-Krankenkasse, einen Sturm im Blätterwald auslösen, als er verkündete, dass Krankenkassen ständig weiter „schummeln“ und Ärztinnen und Ärzte weiterhin zu ständigem Betrug und Veruntreuung anhalten würden.

Die Ursache für die genannten Perversionen erkennt man schon am Namen des Gesetzes. Es hieß bezeichnenderweise „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Es stellt sich die Frage, worum Krankenkassen eigentlich konkurrieren könnten? Haben nicht alle Kassen den völlig gleichen Auftrag? Die grandiose Idee der allgemeinen Krankenversicherung bestand doch in der Abdeckung des ökonomischen Erkrankungsrisikos des Einzelnen durch die Solidarität aller.

Warum gibt es heute überhaupt noch 95 Krankenkassen, 95 Verwaltungsapparate, 95 Verwaltungssitze mit 95 Vorständen und 95 Aufsichtsgremien? Ist nicht der Gesundheitsfonds selbst schon Beweis genug, dass es nur einer einzigen Krankenkasse bedarf, auch wenn das sicherlich nicht die Absicht seiner Erfinder war. Aber statt jetzt den einmal geschaffenen Gesundheitsfonds umgehend, als einheitliche Krankenversicherung zu nutzen, wird das zentral gesammelte Geld mit größtmöglichem bürokratischem Aufwand wieder in die alten Strukturen hinein aufgeteilt: ein Schildbürgerstreich, eine Geldverschwendung und Bürokratie pur!

Frankfurter Rundschau; Samstag, 16.03.2024 – „Dr. Hontschiks Diagnose“

Überalterung – die Angst vor dem demografischen Wandel

Es gibt verschiedene Lawinen. Es gibt Schneelawinen, Staublawinen, Eislawinen und Schlammlawinen. Lawinen entwickeln bergabstürzend eine ungeheure Gewalt, sind unentrinnbar und können enorme Schäden verursachen. Sie sind Naturkatastrophen.

Seit einigen Jahren werden wir nun von einer ganz neuen Lawine heimgesucht, die uns ebenfalls unentrinnbar – überrollt, ohne dass wir uns zuvor in alpines Gelände begeben haben. Das ist die Alterslawine. Man könnte aber auch wirklich erschrecken. Während im Jahr 1950 etwa zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 65 Jahre alt war, zählte man im Jahr 2022 bereits 22 Prozent. Der Anteil hat sich also mehr als verdoppelt, bei einer Steigerung der Lebenserwartung um etwa 15 Jahre. In manchen Prognosen wird bis 2035 mit einer weiteren Verdoppelung gerechnet. Das nennt man den demografischen Wandel. Er hat weitreichende Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft, auf politische Programme, auf die Umwelt, auf den Arbeitsmarkt, auf die Lebensarbeitszeit und auf die Sozialsysteme.

Vor allem aber hat er ein demagogisches Trommelfeuer eröffnet, das unter der Überschrift der Kostenexplosion daherkommt. In aller Munde ist seit 2004 Frank Schirrmachers „Methusalem-Komplott“, wo eine Verschwörung der Alten suggeriert wird, in der Süddeutschen Zeitung war gar von der Gerontokratie die Rede, wo eine heimliche Herrschaft der Alten suggeriert wird, sodass wir uns „ängstlich vor der unaufhaltsamen Alterslawine ducken“, auch die Frankfurter Rundschau stimmte in das Konzert ein, „denn mit dem demografischen Wandel rollt auch die Alterslawine unaufhörlich weiter.“ Die suggestiven Metaphern werden immer derber: Alterslawine, Rentnerschwemme, Vergreisung, sozialverträgliches Frühableben und Gerontokratie gipfeln in dem perfidesten aller Begriffe, der Überalterung.

Die Suche nach „Überalterung“ führt bei Google zu weit mehr als einer halben Million Treffer. Wenn man den überalterten Schilfbestand am Neusiedler See oder die überalterte Militärausrüstung der Nato einmal abzieht, bleiben immer noch knapp 500.000 Internetseiten, die sich mit der unentrinnbaren demographischen Katastrophe beschäftigen, die allenthalben Überalterung genannt wird. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Überalterung allerdings als reiner Kampfbegriff. Mit ihm wird der Zusammenbruch unserer solidarischen Sozialsysteme vorausgesagt, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung. Es sei mit einer Kostenexplosion zu rechnen.

In der Krankenversicherung ist es allerdings trotz der längst eingetretenen „Überalterung“ mitnichten zu einem Zusammenbruch gekommen. Es ist zwar eine Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, aber es ist genauso nachweisbar, dass sich gleichzeitig der Lebensabschnitt des gesunden Altseins wesentlich verlängert hat. Der gesunde Sechzigjährige von 1950 ist der gesunde Achtzigjährige von heute. Die Gesundheitskosten explodieren nicht, denn die weitaus größten Kosten im Gesundheitswesen verursacht jeder von uns im letzten Lebensjahr. Mit der erhöhten Lebenserwartung, mit der verlängerten Lebenszeit, verschiebt sich dieser relativ große Kostenblock also lediglich in ein entsprechend höheres Lebensalter, aber er erhöht sich nicht, geschweige denn, dass er explodiert.

Die herrschende Anti-Aging-Ideologie, die Altersfeindschaft und die Träume von ewiger Jugend sind dazu geeignet, pharmakologische und ökonomische Interessen zu bedienen. Wer die demografischen Veränderungen zur Demontage unserer Sozialsysteme missbraucht, der hat nichts Gutes im Sinn. Viel wichtiger als die Frage, wie alt wir werden, ist die Frage, wie wir alt werden. Das ist schon eher entscheidend für den Bestand unserer Sozialsysteme.

Aus diesem Grund schlage ich für die nächste Wahl zum Unwort des Jahres die Überalterung vor, denn das ist ein gewalttätiges, ein diskriminierendes Wort.

Frankfurter Rundschau; Samstag, 27.01.2024 – „Dr. Hontschiks Diagnose“

„Populistisch und sachlich unangemessen“

Zu den Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bezüglich der aktuellen Ärzteproteste erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Berlin, 28. Dezember 2023 – „Es ist populistisch und sachlich unangemessen, wenn der Minister den Protest der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf die Forderung nach mehr Geld reduziert und den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine ungerechtfertigte Aktion von Besserverdienenden. Bemerkenswert ist dabei , dass offensichtlich die im Koalitionsvertrag fixierte Absicht, zunächst zumindest die Hausärzte zu entbudgetieren, etwas, was der Minister selbst vor kurzem noch für Anfang 2024 zugesagt hat, offensichtlich nicht mehr gilt. Die Aktionen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind mehr als berechtigt. Es sind die Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung, die die Niedergelassenen zunehmend verzweifeln lassen: Sie ersticken an einem zunehmenden Wust an Bürokratie und baden die Folgen einer insgesamt schlecht gemachten Digitalisierung aus, für die sie auch noch abgestraft werden, obwohl sie die technischen Umsetzungen nicht zu verantworten haben. Und auch, wenn es weder Politik noch gesetzliche Krankenkassen gerne hören wollen: Ja, die Niedergelassenen erbringen statistisch betrachtet ihre Leistungen und Behandlungen seit fast sechs Wochen mittlerweile umsonst, da die Budgets ausgeschöpft sind. Dieser unheilvolle Zustand besteht bereits seit über 30 Jahren. Es geht also nicht um die Portemonnaies der Ärzte, sondern um die ambulante Versorgung der über 70 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland. Und sie funktioniert trotz Praxisschließungen ja immer noch, weil die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen genau diese Versorgung der Menschen trotz aller Probleme immer im Blick haben. Doch das ist kein Selbstläufer, sondern das System der ambulanten Versorgung steht vor dem Kollaps – und damit die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wird den berechtigten Forderungen der Praxen nicht entsprochen, wird 2024 das Jahr der langen Wartezeiten werden.“

Revolution sieht anders aus – Krankenhäuser mit dem Rücken zur Wand

Nie zuvor gab es so viel Unruhe und Chaos in der Krankenhauslandschaft unseres Landes. Die Ankündigung einer Revolution vor einem Jahr schien daher überfällig. Als Grundübel benannte Gesundheitsminister Lauterbach das Vergütungssystem der Krankenhäuser, das sogenannte DRG-System: „Es geht darum, dass wir das System der Fallpauschalen systematisch überwinden“. Insider staunten, schließlich hatte Lauterbach doch maßgeblich zu dessen Einführung im Jahr 2003 beigetragen und es zwanzig Jahre lang verteidigt, bis auch er jetzt endlich erkannte, dass eine Krankenhausfinanzierung nach Fallzahlen und Schwere der behandelten Diagnosen den eigentlichen Auftrag des Gesundheitswesens pervertierte. Plötzlich waren die Krankenhäuser zu einem ökonomischen Denken in Gewinn- und Verlustkategorien gezwungen. Gewinne machte der, dem es gelang, mit möglichst wenig Personal und möglichst geringen Kosten möglichst viele Kranke in möglichst kurzer Zeit zu behandeln. Verluste machte, wer in erster Linie zeitraubende, empathische Medizin betreiben wollte und erst in zweiter Linie auf die Vergütung achtete. Nicht mehr der Kranke war Gegenstand der Heilkunst, sondern die Krankheit wurde zum Gegenstand von Fallpauschalen. Wo diese Fallpauschalen Bilanzgewinne versprachen, da blühten die Abteilungen auf, so etwa in der operativen Augenheilkunde oder der Orthopädie, besonders in der Chirurgie der Wirbelsäule und den Gelenkersatzoperationen. Da explodierten die Fallzahlen. Wo die Fallpauschalen regelmäßig zu Defiziten führten, verkümmerten die Abteilungen und wurden reihenweise geschlossen, so etwa in der Kinderheilkunde oder den Entbindungsstationen. Mit Medizin hatte das alles fortan nichts mehr zu tun.

Das System der Fallpauschalen ist aber nicht allein dafür verantwortlich, dass in den vergangenen vier Jahren knapp sechzig Krankenhäuser geschlossen wurden und über siebzig akut von Schließung bedroht sind. Der zweite Grund ist, dass sämtliche Landesregierungen allesamt über Jahrzehnte ihren gesetzlichen Auftrag ignorierten, in die Krankenhaussubstanz zu investieren. Sie ließen ihre Krankenhäuser sozusagen verhungern und eines nach dem anderen in die Schuldenfalle laufen. Und so kommt es, dass heute knapp siebzig Prozent der Kliniken ihre Existenz akut gefährdet sehen. Fast kein Krankenhaus kann seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken. Die Situation der Krankenhäuser ist also im ganzen Land dramatisch.
Doch halt: Da gibt es noch die privaten Klinikkonzerne. Dort ist gar keine Rede von Schließungen oder von Unterdeckung der laufenden Ausgaben. Im Gegenteil: Die vier größten Konzerne expandieren ständig und erwirtschaften im Jahr rund eine Milliarde Gewinn für ihre Aktionäre. Wie geht das denn? Das Rätsel ist schnell gelöst: Kündigung der Tarifverträge, Outsourcing aller nichtmedizinischen Leistungen, Personalverknappung über Schmerzgrenzen hinaus und Konzentration auf lukrative Leistungen, mit anderen Worten: Kosten senken und Einnahmen steigern. Medizin wird nur noch in lukrativen Sektoren betrieben. Ein allgemeiner Versorgungsauftrag im Sinne einer öffentlichen Daseinsvorsorge gilt für börsennotierte Konzerne nicht.

Eine wirkliche Revolution im Krankenhauswesen müsste völlig anders aussehen. Erstens: Zunächst muss man das Fallpauschalensystem nicht nur ein wenig zurückdrängen, wie jetzt geplant, sondern ganz und gar abschaffen. Stattdessen muss ein Selbstkostendeckungsprinzip auf der Basis einer klugen Bedarfsplanung zum Zuge kommen. Damit würden dem Krankenhaus die entstandenen Kosten von den Krankenkassen erstattet, rote Zahlen gäbe es nicht mehr. Zweitens: Das macht aber nur Sinn, wenn der profitorientierten Medizin endlich ein Ende gemacht wird, andernfalls würde die Allgemeinheit weiterhin die Dividenden von Aktionären mit ihren Krankenkassenbeiträgen finanzieren. Krankenhäuser müssen der staatlich garantierten Daseinsvorsorge, also der Gemeinnützigkeit verpflichtet werden – kein Platz mehr für die Börse. Drittens und nicht zu vergessen: Die Länder müssten endlich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen.
Ohne diese drei Maßnahmen wird der Kahlschlag unter den Krankenhäusern weitergehen. Nur das halb-
herzige Zurückdrängen der Fallpauschalen allein ist noch keine Rettung. Und schon gar keine Revolution.

Frankfurter Rundschau; Samstag, 9. Dezember 2023 – „Dr. Hontschiks Diagnose“

Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Vertragsärzte haben jetzt dauerhaft die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben.

Telefon-AU nur für bekannte Patienten
Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine Krankschreibung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient danach weiterhin krank, muss er die Praxis aufsuchen.
Der Patient muss sich am Telefon allerdings authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen.

Entscheidung trifft immer der Arzt
Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden nach telefonischer Konsultation krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, weist er den Patienten darauf hin, dass eine persönliche Untersuchung in der Praxis erforderlich ist.


AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese

Bei bekannten Patienten:
Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
Keine schwere Symptomatik:
Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist.
Fünf Kalendertage:
Die erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung kann nach telefonischer Konsultation nur ausgestellt werden, wenn der Arzt den Patienten zwischenzeitlich unmittelbar persönlich untersucht hat und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellt.
Ärztliche Entscheidung:
Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Kein Anspruch:
Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er seinem Patienten mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.

Ohne Gesundheitskarte geht nichts mehr!

Mit Einführung des eRezeptes am 01.01.2024 wird die Ausstellung ohne vorheriges Einlesen ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weitgehend unmöglich!
Auch für Vorbestellungen ist dementsprechend zukünftig eine eingelesene Versichertenkarte eine obligatorische Voraussetzung!

E-Rezepte

Ab Januar 2024 sind die Ärzte verpflichtet, e-Rezepte ausstellen.
Das heißt, Sie bekommen für verschreibungspflichtige Medikamente (ausgenommen Privatrezepte, Rezepte für Betäubungsmittel, Rezepturen und Heilmittel) kein „rosa“ Rezept mehr. Stattdessen wird ein elektronisches Rezept erstellt, welches die Apotheke auf ihren Computer übermittelt bekommt. Somit entfällt Abholen von Rezepten in der Praxis. So sparen wir Wege und Papier.

Voraussetzungen dafür ist – Ihre Versichertenkarte wurde vorher einmal im Quartal in der Praxis eingelesen.

Ein Quartal beginnt am 1. Januar/1. April/1. Juli/1. Oktober. Bitte dann immer wieder die Versichertenkarte neu vorlegen!

Das Einlösen des Rezeptes gelingt durch einfaches Einstecken der Versichertenkarte in das Kartenlesegerät Ihrer Wahlapotheke.

Reaktion auf den Ärztestreik

„Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach verdienen die niedergelassenen Ärzte bereits sehr viel und sollten nicht klagen.
Was Herr Professor aber nicht erwähnt ist, dass seine Zahlen unsere Brutto-Einkünfte pro Praxis darstellen. Die Kosten, wie Miete, Heizkosten, Personal und Praxisbedarf müssen davon noch bezahlt werden.

Diese völlig verzerrte Darstellung führt zur Stimmung gegen uns, Ärzte.

Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums „dürfen wir nicht an der Behandlung von Patienten verdienen…“
Woran den dann?
Wir leben doch nicht von Luft oder Liebe.
Nein, wir verdienen, wenn ein kranker Mensch an die Tür klopft. Scheinbar ist dieser Umstand verwerflich. Und ja, wir verdienen mehr Geld als Otto Normalverbraucher. Wir haben eine lange Ausbildung hinter uns und wir alle übernehmen Verantwortung. Für die Patienten, aber auch für unsere Angestellten MFA und auch die für uns arbeitenden Ärzte. Wir führen ein Unternehmen, welches nicht nur nach medizinischen Maßstäben auskommen muss. Nein, es muss auch den betriebswirtschaftlichen Dingen der Welt standhalten!

Wenn Preise steigen, können wir unsere Preisliste nicht einfach anpassen und weitergeben, wie es überall passiert. Wir bekommen immer nur das, was das Honorar uns vorgibt.

Wir vergleichen mal 2017 bis 2022 und blenden Corona aus.

Ein paar Zahlen:
– Anstieg Finanzierung ambulante Medizin: 10,5% , aber Inflation 16 %.
– Die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind von 234 auf 289 Milliarden – 23,5% gestiegen.
– bei den Privatversicherungen haben wir ein Vergütungssystem aus 1996! Inflation seither 55%.

Gesundheit ist in unserer komplexen Welt ein wertvoller Besitz. Damit wir alle unser Leben frei nach den eigenen Wünschen gestalten können, arbeiten wir engagierte ÄrztInnen jeden Tag mit Leidenschaft für das körperliche und geistige Wohlbefinden ihrer PatientInnen, aber die Bezahlung unsere Leistungen sollte schon gerecht sein.“

Leserbrief an RZN vom 05.10.23 von Dr. Albertus Arends