Eine Krankenversicherung ist genug

Eine Krankenversicherung ist genug – Wettbewerb ist fehl am Platz

Sie sind Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse, wie 90 Prozent der Bevölkerung? Sie gehen davon aus, dass Ihr Krankenkassenbeitrag auch bei Ihrer Krankenkasse landet, bei der Sie Mitglied sind? Das ist ein Irrtum. Leider ist ja die Gesundheitspolitik hinter den großen Krisen unserer Zeit kaum noch zu sehen, und wenn, geht es entweder um die völlig missglückte Krankenhausrevolution oder um Cannabis. Dabei ist der aktuelle Zuschnitt der Gesetzlichen Krankenversicherungen nach wie vor ein Skandal, ein teurer noch dazu. Obwohl alle Krankenkassen einen völlig identischen Auftrag haben, nämlich Gesundheit erhalten, wiederherstellen und verbessern, leisten wir uns in Deutschland den Luxus von 95 Gesetzlichen Krankenkassen. Immerhin ist das schon ein Fortschritt: Gab es Ende des 19. Jahrhunderts noch Tausende von Kassen, Orts-, Betriebs-, Fabrik-, Bau- Innungs-, Knappschafts-, Hilfskassen und Gemeinde-Krankenversicherungen, später noch dazu die Ersatzkassen für Angestellte, so waren es 1970 noch 1815, 1990 noch 1147, im Jahr 2000 noch 420, und heute gibt es nur noch 95 Kassen. Aus meiner Sicht sind das immer noch 94 zu viele. Eine wäre völlig genug.

Seit Jahren wird über die Umgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung gestritten. Die von der CDU favorisierte „Kopfpauschale“ sieht einen feststehenden, für jeden gleich hohen Versicherungsbeitrag pro Kopf vor. Das SPD-Modell von Grünen und Linken heißt „Bürgerversicherung“: Alle Bürger würden in die Versicherungspflicht einbezogen, die Beitragshöhe richtete sich nach dem Einkommen. Nach der Bundestagswahl 2005 kam es zu einer Großen Koalition, keine der beiden Parteien konnte sich durchsetzen. Diese zwei an sich völlig unvereinbaren Modelle wurden daher vermischt, und heraus kam zum 1. Januar 2009 ein Hybrid: der Gesundheitsfonds. Was ist das eigentlich?

Sämtliche Beitragszahlungen landen seitdem nicht mehr bei Ihrer Krankenkasse, sondern zuerst in einem großen Topf, dem sogenannten Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen nun Geldzuweisungen. Die entscheidende Größe für die Höhe dieser Geldzuweisungen ist die Morbidität der Mitglieder: Je mehr Kranke und je schwerer die Krankheiten, desto höher die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds.

Dazu bedurfte es nun eines komplizierten Ausgleichssystems. Grundlage dafür ist eine Liste von mehr als achtzig chronischen, ausgabenintensiven Erkrankungen. Je mehr solch schwere Erkrankungen eine Krankenkasse an das Bundesversicherungsamt melden kann, desto mehr Geld erhält sie aus dem Gesundheitsfonds. Für dieses neu entstandene bürokratische Ungetüm wurde der Begriff des ‚Morbiditätsorientierter-Risikostrukturausgleichs‘ (MorbiRSA) erfunden.

Die Folge dieses Paradigmenwechsels war wie ein Donnerschlag bis in die letzte Praxis des Landes zu spüren. Die Krankenkassen waren von einem Tag auf den anderen nicht mehr daran interessiert, möglichst gesunde Versicherte in ihren Reihen zu haben. Im Gegenteil: je schwerer die Krankheit, desto mehr Geld floss. Nun schwärmten speziell ausgebildete „Berater“ über das Land und besuchten die Arztpraxen. Ihre Botschaft war, dass ein grippaler Infekt doch auch als Verdacht auf Lungenentzündung verschlüsselt werden, hinter einer Schwindelattacke ein leichter Schlaganfall stecken und ein Rückenschmerz zur rheumatischen Erkrankung erklärt werden könnte. Das Ganze nannte man „Upcoding“. Es gab für Ärzte und Ärztinnen seitens der Krankenkassen sogar eine Prämie pro Fall. Obwohl diese kriminellen Praktiken durch Whistleblower längst bekannt geworden waren, konnte noch 2016 Jens Baas, der Chef der mit fast zehn Millionen Mitgliedern größten deutschen Techniker-Krankenkasse, einen Sturm im Blätterwald auslösen, als er verkündete, dass Krankenkassen ständig weiter „schummeln“ und Ärztinnen und Ärzte weiterhin zu ständigem Betrug und Veruntreuung anhalten würden.

Die Ursache für die genannten Perversionen erkennt man schon am Namen des Gesetzes. Es hieß bezeichnenderweise „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Es stellt sich die Frage, worum Krankenkassen eigentlich konkurrieren könnten? Haben nicht alle Kassen den völlig gleichen Auftrag? Die grandiose Idee der allgemeinen Krankenversicherung bestand doch in der Abdeckung des ökonomischen Erkrankungsrisikos des Einzelnen durch die Solidarität aller.

Warum gibt es heute überhaupt noch 95 Krankenkassen, 95 Verwaltungsapparate, 95 Verwaltungssitze mit 95 Vorständen und 95 Aufsichtsgremien? Ist nicht der Gesundheitsfonds selbst schon Beweis genug, dass es nur einer einzigen Krankenkasse bedarf, auch wenn das sicherlich nicht die Absicht seiner Erfinder war. Aber statt jetzt den einmal geschaffenen Gesundheitsfonds umgehend, als einheitliche Krankenversicherung zu nutzen, wird das zentral gesammelte Geld mit größtmöglichem bürokratischem Aufwand wieder in die alten Strukturen hinein aufgeteilt: ein Schildbürgerstreich, eine Geldverschwendung und Bürokratie pur!

Frankfurter Rundschau; Samstag, 16.03.2024 – „Dr. Hontschiks Diagnose“

Überalterung – die Angst vor dem demografischen Wandel

Es gibt verschiedene Lawinen. Es gibt Schneelawinen, Staublawinen, Eislawinen und Schlammlawinen. Lawinen entwickeln bergabstürzend eine ungeheure Gewalt, sind unentrinnbar und können enorme Schäden verursachen. Sie sind Naturkatastrophen.

Seit einigen Jahren werden wir nun von einer ganz neuen Lawine heimgesucht, die uns ebenfalls unentrinnbar – überrollt, ohne dass wir uns zuvor in alpines Gelände begeben haben. Das ist die Alterslawine. Man könnte aber auch wirklich erschrecken. Während im Jahr 1950 etwa zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 65 Jahre alt war, zählte man im Jahr 2022 bereits 22 Prozent. Der Anteil hat sich also mehr als verdoppelt, bei einer Steigerung der Lebenserwartung um etwa 15 Jahre. In manchen Prognosen wird bis 2035 mit einer weiteren Verdoppelung gerechnet. Das nennt man den demografischen Wandel. Er hat weitreichende Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft, auf politische Programme, auf die Umwelt, auf den Arbeitsmarkt, auf die Lebensarbeitszeit und auf die Sozialsysteme.

Vor allem aber hat er ein demagogisches Trommelfeuer eröffnet, das unter der Überschrift der Kostenexplosion daherkommt. In aller Munde ist seit 2004 Frank Schirrmachers „Methusalem-Komplott“, wo eine Verschwörung der Alten suggeriert wird, in der Süddeutschen Zeitung war gar von der Gerontokratie die Rede, wo eine heimliche Herrschaft der Alten suggeriert wird, sodass wir uns „ängstlich vor der unaufhaltsamen Alterslawine ducken“, auch die Frankfurter Rundschau stimmte in das Konzert ein, „denn mit dem demografischen Wandel rollt auch die Alterslawine unaufhörlich weiter.“ Die suggestiven Metaphern werden immer derber: Alterslawine, Rentnerschwemme, Vergreisung, sozialverträgliches Frühableben und Gerontokratie gipfeln in dem perfidesten aller Begriffe, der Überalterung.

Die Suche nach „Überalterung“ führt bei Google zu weit mehr als einer halben Million Treffer. Wenn man den überalterten Schilfbestand am Neusiedler See oder die überalterte Militärausrüstung der Nato einmal abzieht, bleiben immer noch knapp 500.000 Internetseiten, die sich mit der unentrinnbaren demographischen Katastrophe beschäftigen, die allenthalben Überalterung genannt wird. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Überalterung allerdings als reiner Kampfbegriff. Mit ihm wird der Zusammenbruch unserer solidarischen Sozialsysteme vorausgesagt, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung. Es sei mit einer Kostenexplosion zu rechnen.

In der Krankenversicherung ist es allerdings trotz der längst eingetretenen „Überalterung“ mitnichten zu einem Zusammenbruch gekommen. Es ist zwar eine Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, aber es ist genauso nachweisbar, dass sich gleichzeitig der Lebensabschnitt des gesunden Altseins wesentlich verlängert hat. Der gesunde Sechzigjährige von 1950 ist der gesunde Achtzigjährige von heute. Die Gesundheitskosten explodieren nicht, denn die weitaus größten Kosten im Gesundheitswesen verursacht jeder von uns im letzten Lebensjahr. Mit der erhöhten Lebenserwartung, mit der verlängerten Lebenszeit, verschiebt sich dieser relativ große Kostenblock also lediglich in ein entsprechend höheres Lebensalter, aber er erhöht sich nicht, geschweige denn, dass er explodiert.

Die herrschende Anti-Aging-Ideologie, die Altersfeindschaft und die Träume von ewiger Jugend sind dazu geeignet, pharmakologische und ökonomische Interessen zu bedienen. Wer die demografischen Veränderungen zur Demontage unserer Sozialsysteme missbraucht, der hat nichts Gutes im Sinn. Viel wichtiger als die Frage, wie alt wir werden, ist die Frage, wie wir alt werden. Das ist schon eher entscheidend für den Bestand unserer Sozialsysteme.

Aus diesem Grund schlage ich für die nächste Wahl zum Unwort des Jahres die Überalterung vor, denn das ist ein gewalttätiges, ein diskriminierendes Wort.

Frankfurter Rundschau; Samstag, 27.01.2024 – „Dr. Hontschiks Diagnose“

„Populistisch und sachlich unangemessen“

Zu den Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bezüglich der aktuellen Ärzteproteste erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Berlin, 28. Dezember 2023 – „Es ist populistisch und sachlich unangemessen, wenn der Minister den Protest der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf die Forderung nach mehr Geld reduziert und den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine ungerechtfertigte Aktion von Besserverdienenden. Bemerkenswert ist dabei , dass offensichtlich die im Koalitionsvertrag fixierte Absicht, zunächst zumindest die Hausärzte zu entbudgetieren, etwas, was der Minister selbst vor kurzem noch für Anfang 2024 zugesagt hat, offensichtlich nicht mehr gilt. Die Aktionen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind mehr als berechtigt. Es sind die Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung, die die Niedergelassenen zunehmend verzweifeln lassen: Sie ersticken an einem zunehmenden Wust an Bürokratie und baden die Folgen einer insgesamt schlecht gemachten Digitalisierung aus, für die sie auch noch abgestraft werden, obwohl sie die technischen Umsetzungen nicht zu verantworten haben. Und auch, wenn es weder Politik noch gesetzliche Krankenkassen gerne hören wollen: Ja, die Niedergelassenen erbringen statistisch betrachtet ihre Leistungen und Behandlungen seit fast sechs Wochen mittlerweile umsonst, da die Budgets ausgeschöpft sind. Dieser unheilvolle Zustand besteht bereits seit über 30 Jahren. Es geht also nicht um die Portemonnaies der Ärzte, sondern um die ambulante Versorgung der über 70 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland. Und sie funktioniert trotz Praxisschließungen ja immer noch, weil die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen genau diese Versorgung der Menschen trotz aller Probleme immer im Blick haben. Doch das ist kein Selbstläufer, sondern das System der ambulanten Versorgung steht vor dem Kollaps – und damit die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wird den berechtigten Forderungen der Praxen nicht entsprochen, wird 2024 das Jahr der langen Wartezeiten werden.“

Revolution sieht anders aus – Krankenhäuser mit dem Rücken zur Wand

Nie zuvor gab es so viel Unruhe und Chaos in der Krankenhauslandschaft unseres Landes. Die Ankündigung einer Revolution vor einem Jahr schien daher überfällig. Als Grundübel benannte Gesundheitsminister Lauterbach das Vergütungssystem der Krankenhäuser, das sogenannte DRG-System: „Es geht darum, dass wir das System der Fallpauschalen systematisch überwinden“. Insider staunten, schließlich hatte Lauterbach doch maßgeblich zu dessen Einführung im Jahr 2003 beigetragen und es zwanzig Jahre lang verteidigt, bis auch er jetzt endlich erkannte, dass eine Krankenhausfinanzierung nach Fallzahlen und Schwere der behandelten Diagnosen den eigentlichen Auftrag des Gesundheitswesens pervertierte. Plötzlich waren die Krankenhäuser zu einem ökonomischen Denken in Gewinn- und Verlustkategorien gezwungen. Gewinne machte der, dem es gelang, mit möglichst wenig Personal und möglichst geringen Kosten möglichst viele Kranke in möglichst kurzer Zeit zu behandeln. Verluste machte, wer in erster Linie zeitraubende, empathische Medizin betreiben wollte und erst in zweiter Linie auf die Vergütung achtete. Nicht mehr der Kranke war Gegenstand der Heilkunst, sondern die Krankheit wurde zum Gegenstand von Fallpauschalen. Wo diese Fallpauschalen Bilanzgewinne versprachen, da blühten die Abteilungen auf, so etwa in der operativen Augenheilkunde oder der Orthopädie, besonders in der Chirurgie der Wirbelsäule und den Gelenkersatzoperationen. Da explodierten die Fallzahlen. Wo die Fallpauschalen regelmäßig zu Defiziten führten, verkümmerten die Abteilungen und wurden reihenweise geschlossen, so etwa in der Kinderheilkunde oder den Entbindungsstationen. Mit Medizin hatte das alles fortan nichts mehr zu tun.

Das System der Fallpauschalen ist aber nicht allein dafür verantwortlich, dass in den vergangenen vier Jahren knapp sechzig Krankenhäuser geschlossen wurden und über siebzig akut von Schließung bedroht sind. Der zweite Grund ist, dass sämtliche Landesregierungen allesamt über Jahrzehnte ihren gesetzlichen Auftrag ignorierten, in die Krankenhaussubstanz zu investieren. Sie ließen ihre Krankenhäuser sozusagen verhungern und eines nach dem anderen in die Schuldenfalle laufen. Und so kommt es, dass heute knapp siebzig Prozent der Kliniken ihre Existenz akut gefährdet sehen. Fast kein Krankenhaus kann seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken. Die Situation der Krankenhäuser ist also im ganzen Land dramatisch.
Doch halt: Da gibt es noch die privaten Klinikkonzerne. Dort ist gar keine Rede von Schließungen oder von Unterdeckung der laufenden Ausgaben. Im Gegenteil: Die vier größten Konzerne expandieren ständig und erwirtschaften im Jahr rund eine Milliarde Gewinn für ihre Aktionäre. Wie geht das denn? Das Rätsel ist schnell gelöst: Kündigung der Tarifverträge, Outsourcing aller nichtmedizinischen Leistungen, Personalverknappung über Schmerzgrenzen hinaus und Konzentration auf lukrative Leistungen, mit anderen Worten: Kosten senken und Einnahmen steigern. Medizin wird nur noch in lukrativen Sektoren betrieben. Ein allgemeiner Versorgungsauftrag im Sinne einer öffentlichen Daseinsvorsorge gilt für börsennotierte Konzerne nicht.

Eine wirkliche Revolution im Krankenhauswesen müsste völlig anders aussehen. Erstens: Zunächst muss man das Fallpauschalensystem nicht nur ein wenig zurückdrängen, wie jetzt geplant, sondern ganz und gar abschaffen. Stattdessen muss ein Selbstkostendeckungsprinzip auf der Basis einer klugen Bedarfsplanung zum Zuge kommen. Damit würden dem Krankenhaus die entstandenen Kosten von den Krankenkassen erstattet, rote Zahlen gäbe es nicht mehr. Zweitens: Das macht aber nur Sinn, wenn der profitorientierten Medizin endlich ein Ende gemacht wird, andernfalls würde die Allgemeinheit weiterhin die Dividenden von Aktionären mit ihren Krankenkassenbeiträgen finanzieren. Krankenhäuser müssen der staatlich garantierten Daseinsvorsorge, also der Gemeinnützigkeit verpflichtet werden – kein Platz mehr für die Börse. Drittens und nicht zu vergessen: Die Länder müssten endlich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen.
Ohne diese drei Maßnahmen wird der Kahlschlag unter den Krankenhäusern weitergehen. Nur das halb-
herzige Zurückdrängen der Fallpauschalen allein ist noch keine Rettung. Und schon gar keine Revolution.

Frankfurter Rundschau; Samstag, 9. Dezember 2023 – „Dr. Hontschiks Diagnose“

Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Vertragsärzte haben jetzt dauerhaft die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben.

Telefon-AU nur für bekannte Patienten
Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine Krankschreibung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient danach weiterhin krank, muss er die Praxis aufsuchen.
Der Patient muss sich am Telefon allerdings authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen.

Entscheidung trifft immer der Arzt
Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden nach telefonischer Konsultation krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, weist er den Patienten darauf hin, dass eine persönliche Untersuchung in der Praxis erforderlich ist.


AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese

Bei bekannten Patienten:
Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
Keine schwere Symptomatik:
Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist.
Fünf Kalendertage:
Die erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung kann nach telefonischer Konsultation nur ausgestellt werden, wenn der Arzt den Patienten zwischenzeitlich unmittelbar persönlich untersucht hat und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellt.
Ärztliche Entscheidung:
Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Kein Anspruch:
Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er seinem Patienten mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.

Zero Pay Day

Heute beginnt die unbezahlte Jahreszeit für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Der 15. November ist für die Praxen Zero Pay Day – ab da bekommen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte statistisch betrachtet letztlich kein Geld mehr für die Behandlungen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten.
Im Bundesdurchschnitt werden den Praxen zehn Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet.

Ohne Gesundheitskarte geht nichts mehr!

Mit Einführung des eRezeptes am 01.01.2024 wird die Ausstellung ohne vorheriges Einlesen ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weitgehend unmöglich!
Auch für Vorbestellungen ist dementsprechend zukünftig eine eingelesene Versichertenkarte eine obligatorische Voraussetzung!

E-Rezepte

Ab Januar 2024 sind die Ärzte verpflichtet, e-Rezepte ausstellen.
Das heißt, Sie bekommen für verschreibungspflichtige Medikamente (ausgenommen Privatrezepte, Rezepte für Betäubungsmittel, Rezepturen und Heilmittel) kein „rosa“ Rezept mehr. Stattdessen wird ein elektronisches Rezept erstellt, welches die Apotheke auf ihren Computer übermittelt bekommt. Somit entfällt Abholen von Rezepten in der Praxis. So sparen wir Wege und Papier.

Voraussetzungen dafür ist – Ihre Versichertenkarte wurde vorher einmal im Quartal in der Praxis eingelesen.

Ein Quartal beginnt am 1. Januar/1. April/1. Juli/1. Oktober. Bitte dann immer wieder die Versichertenkarte neu vorlegen!

Das Einlösen des Rezeptes gelingt durch einfaches Einstecken der Versichertenkarte in das Kartenlesegerät Ihrer Wahlapotheke.

Reaktion auf den Ärztestreik

„Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach verdienen die niedergelassenen Ärzte bereits sehr viel und sollten nicht klagen.
Was Herr Professor aber nicht erwähnt ist, dass seine Zahlen unsere Brutto-Einkünfte pro Praxis darstellen. Die Kosten, wie Miete, Heizkosten, Personal und Praxisbedarf müssen davon noch bezahlt werden.

Diese völlig verzerrte Darstellung führt zur Stimmung gegen uns, Ärzte.

Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums „dürfen wir nicht an der Behandlung von Patienten verdienen…“
Woran den dann?
Wir leben doch nicht von Luft oder Liebe.
Nein, wir verdienen, wenn ein kranker Mensch an die Tür klopft. Scheinbar ist dieser Umstand verwerflich. Und ja, wir verdienen mehr Geld als Otto Normalverbraucher. Wir haben eine lange Ausbildung hinter uns und wir alle übernehmen Verantwortung. Für die Patienten, aber auch für unsere Angestellten MFA und auch die für uns arbeitenden Ärzte. Wir führen ein Unternehmen, welches nicht nur nach medizinischen Maßstäben auskommen muss. Nein, es muss auch den betriebswirtschaftlichen Dingen der Welt standhalten!

Wenn Preise steigen, können wir unsere Preisliste nicht einfach anpassen und weitergeben, wie es überall passiert. Wir bekommen immer nur das, was das Honorar uns vorgibt.

Wir vergleichen mal 2017 bis 2022 und blenden Corona aus.

Ein paar Zahlen:
– Anstieg Finanzierung ambulante Medizin: 10,5% , aber Inflation 16 %.
– Die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind von 234 auf 289 Milliarden – 23,5% gestiegen.
– bei den Privatversicherungen haben wir ein Vergütungssystem aus 1996! Inflation seither 55%.

Gesundheit ist in unserer komplexen Welt ein wertvoller Besitz. Damit wir alle unser Leben frei nach den eigenen Wünschen gestalten können, arbeiten wir engagierte ÄrztInnen jeden Tag mit Leidenschaft für das körperliche und geistige Wohlbefinden ihrer PatientInnen, aber die Bezahlung unsere Leistungen sollte schon gerecht sein.“

Leserbrief an RZN vom 05.10.23 von Dr. Albertus Arends

Grippe/COVID-Impfungen

Liebe Patienten,
es ist wieder Zeit, an die diesjährige Grippeimpfung zu denken.

Privatpatienten denken bitte daran, sich vorher ein Rezept über den Impfstoff bei uns ausstellen zu lassen und zur Impfung den Impfstoff mitzubringen. Der Impfstoff kann nicht in der Praxis vorgehalten werden.

Für alle Patienten ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.
Alle Patienten, deren letzte Impfung gegen das Coronavirus oder eine bekannte Infektion länger als 12 Monate her ist, können sich impfen lassen.
Für Patienten unter 60 Jahren gelten diese Empfehlungen nur bei Vorerkrankungen oder bei engem Kontakt mit Risikopatienten.
Wenn Sie unter 60 Jahre alt sind und eine Coronaimpfung wünschen, sprechen Sie uns bitte vorher direkt an.