Ab Januar 2024 sind die Ärzte verpflichtet, e-Rezepte ausstellen.
Das heißt, Sie bekommen für verschreibungspflichtige Medikamente (ausgenommen Privatrezepte, Rezepte für Betäubungsmittel, Rezepturen und Heilmittel) kein „rosa“ Rezept mehr. Stattdessen wird ein elektronisches Rezept erstellt, welches die Apotheke auf ihren Computer übermittelt bekommt. Somit entfällt Abholen von Rezepten in der Praxis. So sparen wir Wege und Papier.
Voraussetzungen dafür ist – Ihre Versichertenkarte wurde vorher einmal im Quartal in der Praxis eingelesen.
Ein Quartal beginnt am 1. Januar/1. April/1. Juli/1. Oktober. Bitte dann immer wieder die Versichertenkarte neu vorlegen!
Das Einlösen des Rezeptes gelingt durch einfaches Einstecken der Versichertenkarte in das Kartenlesegerät Ihrer Wahlapotheke.