Diagnostische Verfahren in unserer Praxis

Bevor man eine Krankheit erfolgreich behandeln kann, muss sie auch korrekt erkannt werden. Diesen Prozess nennt man in der medizinischen Fachterminologie Diagnosestellung. Neben einem selbstverständlichen, je nach Fragestellung angemessen ausführlichen Gespräch (der sog. Anamnese) mit jedem Patienten kommen in unserer Praxis zahlreiche Untersuchungsverfahren zur Anwendung.
Generell übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diagnostische Leistungen (auch Blutentnahme) nur bei entsprechender Notwendigkeit (konkretem Krankheitsverdacht, siehe auch WANZ-Prinzip), darüber hinaus informieren wir Sie im gegebenen Fall aber gerne über die privatärztliche Inanspruchnahme dieser Maßnahmen im Rahmen einer individuellen Gesundheits-Leistung (IGeL).
Abschließend bleibt aber zu unterstreichen, dass im Rahmen der kassenärztlichen Behandlung eine leitliniengerechte Diagnostik und Therapie vollumfänglich möglich ist und individuelle Gesundheits-Leistungen, insbesondere die Bestimmung von „Vitaminen“ oder „Hormonstatus“ überflüssig oder sogar sinnlos ist.

Diagnostisches Leistungsspektrum

Therapie

Mit Therapien geht man Krankheiten an, verkörpern diese doch die Waffen im Kampf dagegen. Das Repertoire umfasst heute ein kaum noch zu überblickendes Spektrum an Verfahren, teils sehr gut mittels Studien wissenschaftlich belegt, teils auch nur durch langjährige Erfahrungen ohne Sicherung durch Studien. Letztlich muss ein Arzt individuell entscheiden, welche Therapie im speziellen Fall (auch unter Berücksichtigung der unerwünschten Nebeneffekte) für sinnvoll erachtetet wird. Grundsätzlich stützen wir uns auf evidenzbasierte und studiengesicherte Erkenntnisse und behandeln Sie stets unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Daten, sofern solche verfügbar sind.
„Nicht studiengesichert“ ist aber nicht generell mit „schlecht“ gleichzusetzen. Vielmehr reichen oftmals niedrige Fallzahlen gar nicht erst für eine wissenschaftliche Beweisführung aus. Weiterhin sind kontrollierte Studien sehr teuer, und kein Pharmakonzern wird Mittel für den Nachweis der Wirksamkeit eines Naturheilverfahrens (z.B. gegenüber einer gängigen Arznei) zu Verfügung stellen.

Therapeutisches Leistungsspektrum

Früherkennung

Besser als jede Therapie einer Krankheit ist es, dieser vorzubeugen. Bei einigen Erkrankungen nutzt weiterhin auch eine Erkennung in einem frühen Stadium. Neben einer allgemein gesunden und bewussten Lebensweise sind indes auch aktive Maßnahmen möglich, um das Auftreten von Erkrankungen zu unwahrscheinlicher zu machen. Die Möglichkeiten reichen von einer Umstellung der Ernährungsgewohnheiten, bzw. dem Verzicht auf, aber auch der Bevorzugung bestimmter Lebensmittel bis hin zur Impfung mit abgeschwächten Krankheitserregern.
Viele Früherkennungsmaßnahmen, insbesondere Untersuchungen zur Früherkennung von bösartigen Tumoren werden explizit durch die Krankenkassen unterstützt und finanziell gefördert. Dabei nimmt aber nur ein Bruchteil der berechtigten Patienten die (kostenfreien) Untersuchungsprogramme der gesetzlichen Krankenversicherungen wahr.
Übersicht Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen

Privatärztliche Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine vollumfängliche Versorgung im Sinne einer Evidence-based-medicine. D. h. diagnostische Methoden, Therapieformen sowie Medikamente und Hilfsmittel, die ihren Nutzen beweisen konnten, werden von den Kostenträgern auch übernommen.
Hieraus ergibt sich, dass sogenannte individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) im überwiegenden Maße nicht notwendige Maßnahmen darstellen.
Da wir selbst weder die Position von „Verkäufer“ einnehmen, noch medizinisch belegbar nicht sinnvolle Maßnahmen anbieten wollen, werden Sie bei uns kaum auf IGeL stoßen. Darauf sind wir sehr stolz – eine Arztpraxis lässt sich auch ohne solche Angebote wirtschaftlich und effizient führen.
Dennoch gibt es Fragestellungen, die von der Kostenübernahme gemäß Sozialgesetzbuch V eindeutig ausgenommen sind. Dazu gehören z. B. notwendige Schriftstücke für Versicherungen, Reiseberatungen, Beratungen zu Patientenverfügungen, etc. Diese Leistungen bekommen Sie von uns auf Wunsch angeboten.

Privatärztliche Zusatzleistungen in unserer Praxis

  • Sporttauglichkeitsuntersuchung nach DGSP
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach GTÜM
  • Fahrtauglichkeit (LKW Führerschein)
  • Reisemedizinberatung (Impfungen, Beratung zur Krankheitsprophylaxe)
  • Beratung zur Patientenverfügung
  • Gutachten und Stellungnahmen für Versicherungen (z.B. auch Widersprüche bei Ablehnungen)
  • Ärztliche Stellungnahmen zur Untermauerung von Widersprüchen (Ablehnung eines Reha-Antrages, der Anerkennung einer Schwerbehinderung, etc.)
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Berufe, akademische Prüfungen, etc.
  • Akupunktur
  • Wunschlabor