Selbstverständlich können Sie uns in Notfällen unangemeldet aufsuchen. Generell bitten wir aber darum, uns, wenn möglich, vorher anzurufen unter 05861-98980
Bei folgenden lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die 112 und alarmieren damit den Rettungsdienst.
Der Rettungsdienst ist innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Die 112 sollte zum Beispiel bei folgenden Symptomen angerufen werden:
- Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung
- schwere Störungen des Atmungssystems
- starke Herzbeschwerden
- akute Blutungen
- Unfälle mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen
- Vergiftungen
- Brände mit Personenbeteiligung
- Ertrinkungsunfälle
- Stromunfälle
- Suizidversuche aller Art
- akute anhaltende Erregungszustände
- akute anhaltende Krampfanfälle
- plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft
- akute anhaltende schwere Schmerzzustände
Wichtige Verhaltensregeln – Wie melden Sie einen Notfall?
- Wer? Nennen Sie bitte Ihren eigenen Namen und Ihre Telefonnummer.
- Wo? Geben Sie bitte Ihre Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) und – wenn nötig – eine Wegbeschreibung mit markanten Punkten an.
- Was? Schildern Sie, was passiert ist! Welches Krankheitsbild ist zu erkennen (Bewusstlosigkeit, starke Schmerzen, Kreislaufschwankungen, Verbrennung oder dergleichen)?
- Wann? Teilen Sie bitte mit, wann der Notfall eingetreten ist.
- Wichtig! Das Finden erleichtern.
Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?
- Lassen Sie den Patienten nicht allein. Verändert sich sein Zustand erheblich, wird er z.B. bewusstlos, melden Sie dies erneut der Einsatzzentrale.
- Legen Sie die Medikamente bereit, die der Patient bisher regelmäßig einnimmt. Sie erleichtern damit dem Arzt den Therapiebeginn.
- Bewahren Sie Ruhe, betreuen Sie den Patienten.
- Patienten, die bereits schwere gesundheitliche Schäden aufweisen, können schnell zum Notfallpatienten werden. Informieren Sie sich beim behandelnden Arzt über individuelle Hilfe im Notfall, die Sie leisten können, bis der ärztliche Notfalldienst eintrifft.
- Allgemeiner Hinweis: Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der in jeder Stadt von den großen Hilfsorganisationen angeboten wird. Sie lernen, kompetent zu helfen und können so zum Lebensretter werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung
Für ärztliche Hilfe außerhalb der Praxisöffnungszeiten, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende und an Feiertagen, sowie bei einer Erkrankung, die nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.
Bundesweite Notdienstnummer – Telefon: 116 117
Bitte beachten Sie: wenn Sie eine Krankmeldung benötigen, kann diese in Ausnahmefällen auch bis zu drei Tage rückwirkend ausgestellt werden.
Rufen Sie uns an und informieren uns darüber, dass Sie z. B. am Freitagnachmittag erkrankt sind. Sollten Sie sich selbst zu helfen wissen, können wir es dann in der normalen Sprechstunde klären, und Sie müssen den Notdienst nicht aufsuchen.
Im Fall des Krankengeldbezuges bestehen andere Regeln, die Sie Ihrem Durchschlag der Krankmeldung entnehmen können.
Die AU-Richtlinien finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Behandlungsmöglichkeiten in der Notdienstpraxis deutlich eingeschränkt sind.
Sicher findet sich ein hilfreicher Angehöriger oder Nachbar, der Sie in die Praxis fahren kann.
Es ist Ihnen laut Gesetz auch auf eigene Kosten zuzumuten, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen oder ein Taxi zu bemühen.
Ein Transportschein darf hierfür nicht ausgestellt werden.
Rufbereitschaft:
- Montags, Dienstags und Donnerstags von 19 bis 7 Uhr des Folgetages
- Mittwochs und Freitags von 15 bis 7 Uhr des Folgetages
- Wochenende und Feiertage: 8 bis 7 Uhr des Folgetages
Hausbesuche dürfen nur bei medizinischer Indikation durchgeführt werden.
Organisatorische Gründe sind kein Anlass für einen Hausbesuch.
Der Kassenärztliche Notdienst deckt das Gebiet ca. zwischen Neu Darchau und Schnackenburg. Bitte rechnen Sie mit entsprechenden Wartezeiten.
Apothekennotdienste