{"id":3540,"date":"2026-05-10T13:57:39","date_gmt":"2026-05-10T13:57:39","guid":{"rendered":"https:\/\/praxis-leisle.de\/?p=3540"},"modified":"2026-05-10T14:18:00","modified_gmt":"2026-05-10T14:18:00","slug":"heilmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/praxis-leisle.de\/?p=3540","title":{"rendered":"Heilmittel"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><strong>Heilmittel (Logop\u00e4die, Ergotherapie, Physiotherapie)<\/strong><br>Da es immer wieder zu Missverst\u00e4ndnissen rund um die Heilmitteltherapien Logop\u00e4die, Ergotherapie und Physiotherapie kommt, versuche ich auf dieser Seite ein wenig mehr Klarheit in dieses schwierige Thema zu bringen.<br><br><strong>Definition<\/strong><br>\u201eHEILMITTEL\u201c sind Verordnungen zur Physiotherapie (Massagen\/Krankengymnastik), Logop\u00e4die (Sprachheilbehandlung) oder Ergotherapie (Arbeits- und Besch\u00e4ftigungstherapie). Nur ein Arzt darf die Indikation f\u00fcr die Behandlung stellen und nur er darf diese Verordnungen ausstellen. Dieses ist in der <a href=\"https:\/\/www.g-ba.de\/informationen\/richtlinien\/12\/\">Heilmittelrichtlinie<\/a> gesetzlich verankert.<br><br><strong>Eine Zusammenfassung<\/strong><br>Da das Thema Heilmittel sehr kompliziert ist habe ich eine kurze Zusammenfassung der \u201eProbleme\u201c der Heilmittelverodnung erstellt. Eine ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung der einzelnen hier erw\u00e4hnten Punkte finden sie im Verlauf des Textes.<br>F\u00fcr die Verordnung medizinischer Heilmittel verlangt Ihre Krankenkasse bestimmte Regeln, die in der \u201eHeilmittelverordnung\u201c verbindlich festgelegt sind:<br>&#8211; Am Beginn einer Heilmittelverordnung steht die Frage ob Ihre Krankenkasse zust\u00e4ndig ist. Das ist bei allen medizinischen St\u00f6rungen und Krankheitsbildern der Fall.<br>&#8211; Heilmittelverordnungen erfolgen nur aufgrund einer \u00e4rztlich festgestellten Erkrankung\/St\u00f6rung mit entsprechender therapeutischer Indikation f\u00fcr Heilmittel.<br>&#8211; Heilmittel d\u00fcrfen nicht zur allgemeinen F\u00f6rderung und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden.<br>&#8211; Die Therapieziele m\u00fcssen konkret sein: Man muss sie realistisch in einer bestimmten Zeit erreichen k\u00f6nnen und der Patient muss motiviert sein.<br>&#8211; Die Therapieziele m\u00fcssen klar \u00fcberpr\u00fcfbar sein: Wie bei der Verordnung eines Medikaments m\u00fcssen sich Arzt \u00fcberlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapieerfolg \u00fcberpr\u00fcft.<br>&#8211; Ein Hausbesuch darf nur verordnet werden, wenn ein Besuch der Praxis aus medizinischen Gr\u00fcnden nicht erfolgen kann.<br><br><strong>Die Leistungen f\u00fcr gesetzlich krankenversicherte Patienten m\u00fcssen der Regel \u201ewirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig\u201c folgen. Eine optimale Versorgung ist leider nicht von den Krankenkassen vorgesehen. An dieser Vorgabe wird das Verordnungsverhalten eines Arztes in der Heilmittelpr\u00fcfung durch Krankenkassen gemessen.<\/strong><br><br><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0);color:#ff0000\" class=\"has-inline-color\">Bitte haben Sie daf\u00fcr Verst\u00e4ndnis, denn wir als \u00c4rzte haften den Krankenkassen gegen\u00fcber f\u00fcr die korrekte Ausstellung von Heilmittelverordnungen mit unserem privaten Geld (sogenannte Regresse).<\/mark><\/strong><br><br><strong>Heilmittelrichtlinie \u00a73 (3):<\/strong><br>\u201eDie Verordnung von Heilmitteln kann nur erfolgen, wenn sich die behandelnde Vertrags\u00e4rztin oder der behandelnde Vertragsarzt von dem Zustand der oder des Kranken \u00fcberzeugt, diesen dokumentiert und sich erforderlichenfalls \u00fcber die pers\u00f6nlichen Lebensumst\u00e4nde informiert hat oder wenn ihr oder ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind.\u201c<br><br><strong>Wann d\u00fcrfen Heilmittel verordnet werden?<\/strong><br>Heilmittel d\u00fcrfen nur bei Erkrankungen und St\u00f6rungen der Entwicklung, nicht aber bei \u201eSchw\u00e4chen\u201c verordnet werden- das wird von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt und sind somit auch keine Indikation f\u00fcr die Verordnung eines Heilmittels.<br><br><strong>Die Heilmittelrichtlinien sprechen ausdr\u00fccklich nur von einer ausreichenden und wirtschaftlichen Verordnungsweise und nicht von einer optimalen!<\/strong><br><br><strong>Heilmittelrichtlinie \u00a73 (2):<\/strong><br>\u201eHeilmittel k\u00f6nnen zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um<br>&#8211; eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verh\u00fcten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,<br>&#8211; eine Schw\u00e4chung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit f\u00fchren w\u00fcrde, zu beseitigen,<br>&#8211; einer Gef\u00e4hrdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder<br>&#8211; Pflegebed\u00fcrftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.\u201c<br><br>Nach jedem einzelnen Rezept <strong>m\u00fcssen wir<\/strong> in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch und einer Untersuchung des Patienten die Fortschritte <strong>\u00fcberpr\u00fcfen<\/strong>, die der Patient w\u00e4hrend der vergangenen Therapiestunden gemacht hat. Zu dieser Pr\u00fcfung sind wir verpflichtet. <strong>Folgeverordnungen k\u00f6nnen daher nicht einfach \u00fcber das Telefon bei uns bestellt werden.<\/strong> Bitte vereinbaren sie f\u00fcr eine Folgeverordnung einen Termin. Des Weiteren muss ein Therapiebericht vom Therapeuten bei uns vorliegen. Ohne Therapiebericht k\u00f6nnen wir keine Folgeverordnung ausstellen.<br><br><strong>Heilmittelrichtlinie \u00a77 (11):<\/strong><br>\u201eFolgeverordnungen sind nach Ma\u00dfgabe des Heilmittelkatalogs <strong>nur zul\u00e4ssig<\/strong>, wenn sich die behandelnde Vertrags\u00e4rztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor <strong>erneut<\/strong> vom Zustand der Patientin oder des Patienten <strong>\u00fcberzeugt hat<\/strong>. Bei der Entscheidung des Vertragsarztes \u00fcber Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu ber\u00fccksichtigen.\u201c<br><br><strong>Heilmittelrichtlinie \u00a71 Grundlagen (8):<\/strong><br>\u201eVertrags\u00e4rztinnen und Vertrags\u00e4rzte sowie Krankenkassen haben darauf hinzuwirken, dass die Versicherten <strong>eigenverantwortlich<\/strong> durch gesundheitsbewusste Lebensf\u00fchrung, durch fr\u00fchzeitige Beteiligung an Vorsorge- und aktive Mitwirkung an Behandlungsma\u00dfnahmen dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern und deren Verlauf und Folgen zu mildern.\u201c<br><br><strong>Heilmittelrichtlinie \u00a711 (2):<\/strong><br>\u201eDie Verordnung der Heilmittelerbringung <strong>au\u00dferhalb der Praxis<\/strong> der Therapeutin oder des Therapeuten ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gr\u00fcnden die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gr\u00fcnden zwingend notwendig ist\u201c<br><br><strong>Was bedeutet eigentlich Budgetierung und Regress?<\/strong><br>Verordnungen von Heilmitteln sind f\u00fcr die meisten \u00c4rzte budgetiert. Dies bedeutet, ein Arzt darf pro Quartal (3 Monate) nicht mehr als 25% an Heilmitteln mehr verordnen, als der Durchschnitt seiner Kollegen in diesem Quartal verordnet. Die Verordnungszahlen seiner Praxis werden dem Arzt ein Jahr sp\u00e4ter von der kassen\u00e4rztlichen Vereinigung mitgeteilt. Eine Pr\u00fcfung durch die Krankenkassen erfolgt in der Regel drei Jahre sp\u00e4ter. Verordnet ein Arzt mehr als 25% als sein Gruppendurchschnitt in einem Quartal kommt er in eine genauere Pr\u00fcfung und muss dann jede einzelne Verordnung belegen und begr\u00fcnden und sein Verordnungsverhalten an den Heilmittelrichtlinien messen lassen.<br>Oberstes Gebot f\u00fcr den Arzt hierbei ist: Verordnungen m\u00fcssen ausreichend, zweckm\u00e4\u00dfig und wirtschaftlich sein. Dieses steht im ersten Absatz des ersten Paragrafen der Heilmittelrichtlinie.<br><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0);color:#ff0000\" class=\"has-inline-color\">Dieses System ist absichtlich sehr undurchsichtig und schlecht nachpr\u00fcfbar gehalten, um Verordnungsmengen so gering wie m\u00f6glich zu halten, da \u00c4rzten permanent ein m\u00f6glicher Regress droht, der durchaus den finanziellen Ruin bedeuten kann.<\/mark><\/strong><br><br><strong>Heilmittelrichtlinie \u00a71 (1):<\/strong><br>\u201eDie vom Gemeinsamen Bundesausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und Absatz 6 in Verbindung mit \u00a7 138 des F\u00fcnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der \u00e4rztlichen Kunst und unter Ber\u00fccksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckm\u00e4\u00dfigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.\u201c<br><br><strong>Findet die Krankenkasse eine Heilmittelverordnung, die nicht allen Kriterien der Heilmittelrichtlinie entspricht (z.B. Diagnose erlaubt keine Verordnung eines Heilmittels, zu viele Einheiten f\u00fcr die Diagnose verordnet, Hausbesuch ohne medizinische Indikation verordnet, Verlauf oder Indikation nicht gut dokumentiert, etc.), so <mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0);color:#ff0000\" class=\"has-inline-color\">muss der Arzt die Kosten des \u201ef\u00e4lschlich\u201c verordneten Heilmittels aus seiner Tasche an die Krankenkasse zur\u00fcckzahlen<\/mark>. Hier kommen schnell mehrere 10.000\u20ac zusammen.<\/strong><br><strong>Haben Sie darum bitte Verst\u00e4ndnis, wenn wir als verordnende \u00c4rzte die Indikation f\u00fcr eine Heilmittelverordnung sehr genau pr\u00fcfen und diese manchmal auch ablehnen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heilmittel (Logop\u00e4die, Ergotherapie, Physiotherapie)Da es immer wieder zu Missverst\u00e4ndnissen rund um die Heilmitteltherapien Logop\u00e4die, Ergotherapie und Physiotherapie kommt, versuche ich auf dieser Seite ein wenig mehr Klarheit in dieses schwierige Thema zu bringen. Definition\u201eHEILMITTEL\u201c sind Verordnungen zur Physiotherapie (Massagen\/Krankengymnastik), Logop\u00e4die (Sprachheilbehandlung) oder Ergotherapie (Arbeits- und Besch\u00e4ftigungstherapie). 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